Wohnen & Stadtentwicklung

Illegale Vermietungen: Ersatzzwangshaft wird bestätigt

Erika Schindecker

Illegale Vermietungen: Ersatzzwangshaft bestätigt

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH Bayern) hat die vom Sozialreferat der Landeshauptstadt München beantragte Ersatzzwangshaft für einen Mieter bestätigt, der zwei Wohnungen über Jahre hinweg illegal an Medizintouristen weitervermietet hatte.

Das Sozialreferat hatte im Fall dieses Mieters die Anordnung der Ersatzzwangshaft beantragt, um den  Mieter zur Aufgabe der zweckfremden Nutzung zu bewegen.
Das Verwaltungsgericht hat im Sinne der Stadt entschieden und ordnete die Ersatzzwangshaft an. Daraufhin legte der Mann Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ein. Das Gericht hat die Beschwerde des Mieters nun abgewiesen, da die Zwangshaft recht- und verhältnismäßig ist.

Der Mieter ist nun wieder zur Fahndung ausgeschrieben.
Sofern der Mieter gefasst wird und die zweckfremde Nutzung beendet, wird die Anwendung von Zwangsmitteln eingestellt. Sollte er die fälligen Zwangsgeldsummen von bis zu 11.000 Euro bezahlen, kann er die Haft abwenden.

Erika Schindecker · Gesellschaft für Organisation, Vorbereitung und Betreuung von Bauobjekten mbH

Jede Form von Abschrift, Vervielfältigung oder Verbreitung unterliegt dem Urheberrecht der Fa. Erika Schindecker GmbH.

Alle Publikationen