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Saturday, 20.04.2024

Taubenfütterungsverbot in München

Taubenfütterungsverbot in München

Tauben begleiten die Menschen seit Jahrtausenden. Überall auf der Welt leben Stadttauben mit den Menschen in Städten zusammen - so auch in München und es ist nicht möglich, sie gänzlich aus dem Stadtbild zu vertreiben. Sie spalten wie wenig andere Themen die Stadtgesellschaft. Die Landeshauptstadt München wird einerseits immer wieder aufgefordert, die Schwärme der Stadttauben aktiv zu bekämpfen. Andrerseits wird die Stadt gedrängt, den Tieren zu helfen und die Fütterung zuzulassen.

Die Verordnung der Landeshauptstadt München über das Taubenfütterungsverbot vom 1. November 1996 ist nach 20 Jahren Geltungsdauer am 31. Oktober 2016 automatisch ausgelaufen. Da bußgeldbewehrte Verordnungen eine maximale Geltungsdauer von 20 Jahren haben, können diese bei Bedarf wieder erlassen oder verlängert werden. 

Mit einem umfassenden Konzept aus Taubenfütterungsverbot sowie Öffentlichkeitsarbeit und Beratung der Stadtgesellschaft bis hin zur Errichtung und dem Betrieb von Taubenhäusern versucht München beide Interessensströme auszusöhnen.

Ziel des Fütterungsverbotes ist das Unterbinden von regelmäßigem Füttern mit größeren Mengen und nicht das Ahnden von gelegentlichem Zuwerfen von ein paar Bröseln. Die Population der Tauben soll damit möglichst an allen Orten der Stadt ein allgemein verträgliches Maß nicht überschreiten.

Zu den Maßnahmen zur Information und Aufklärung seitens der Stadt gehören die Bereitstellung von Flyern, Broschüren, Plakaten und Schildern sowohl in gedruckter Form als auch im Internet. Die Plakate und Schilder können an bekannten Fütterungsplätzen angebracht, aber auch Hausverwaltungen zur Verfügung gestellt werden.

Zur Erreichung dieser Ziele errichtet die Landeshauptstadt München Taubenhäuser und Taubenschläge in eigenen Gebäuden und fördert deren Einrichtung in nichtstädtischen Anwesen durch Dritte. Derzeit gibt es 13 Taubenhäuser in der Stadt. Bürgerinnen und Bürger, welche die Tauben gerne mit Nahrung versorgen wollen, werden in die Betreuung der Taubenhäuser eingebunden.

Eine weitere flankierende Maßnahme ist die bedarfsgerechte Reinigung von Fütterungsplätzen.

Der Umweltausschuss des Stadtrates der Landeshauptstadt München hat in seiner Sitzung vom 13.03.2018 erneut eine Verordnung über das Taubenfütterungsverbot beschlossen, die  die Vollversammlung jedoch noch bestätigen muss.

Der neue Kommunale Außendienst (KAD), ein Streifendienst, der zur Zeit vom Kreisverwaltungsreferat als Anlauf- und Kontaktstelle für die Bürgerinnen und Bürger eingerichtet wird, wird in seinem Einsatzgebiet auch die Taubenfütterungsverordnung vollziehen. Dabei sollen durch den Sicherheitsdienst fütternde Personen angesprochen und aufgeklärt werden. Es können aber auch Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden. 

In den letzten drei Jahren vor Auslaufen der Fütterungsverbotsverordnung wurden insgesamt 167 Ordnungswidrigkeitsverfahren bearbeitet, rund 60 Prozent der angezeigten fütternden Personen wurden mit Geldbuße belegt. Nach Erlass der neuen Verordnung wird die Bußgeldstelle entsprechende Zuwiderhandlungen erneut konsequent verfolgen und entsprechend ahnden. Wer erwischt wird, muss künftig mit einem Bußgeld zwischen 35 und 1.000 Euro rechnen.

Darüber hinaus sollen auch Architektinnen und Architekten sowie Hausverwaltungen informiert und beraten werden, wie der Bau von Nistplätzen sowie der Aufenthalt von Stadttauben an Gebäuden verringert werden kann. Beim Neubau, der Sanierung und im Gebäudeunterhalt können somit viele Problemstellungen rund um die Stadttauben vermieden und verhindert werden.

Das Umweltschutzreferat zieht folgendes Fazit:

„Ein Leben in der Stadt ohne Tauben ist nicht möglich. Respekt zwischen Mensch und Tier und zwischen Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt mit unterschiedlicher Grundeinstellung zu den gefiederten Mitbewohnern ist die Voraussetzung für ein friedliches Zusammenleben.“

Autor
Erika Schindecker
Gesellschaft für Organisation, Vorbereitung und Betreuung von Bauobjekten mbH
Sendlinger Straße 21/VI, 80331 München, Telefon 089 - 260 35 66, Fax 089 - 260 78 81
E-Mail: info(at)baugenehmigung-muenchen(dot)info

Referenzprojekte

Betreuung des Baugenehmigungsverfahrens "Dritter Orden, Menzinger Straße in München"
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Projekt Luitpoldblock München
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Projekt V-Markt, München
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