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Saturday, 27.04.2024

Stadtrat beschließt Neufassung der Fahrradabstellsatzung

Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung des Stadtrats der Landeshauptstadt München hat die Anpassung der Fahrradabstellsatzung (FabS) am 20. Mai 2020 beschlossen.

Die Fahrradabstellsatzung der Landeshauptstadt München gilt für private Grundstücke und ist nunmehr seit sieben Jahren in Kraft. Sie dient dazu, dass auch auf privaten Baugrundstücken eine ausreichende Anzahl von Abstellplätzen für Fahrräder bereitsteht. Die FabS regelt die Zahl der Abstellplätze, die Größe und die Beschaffenheit.

Seit der siebenjährigen Geltungsdauer der Satzung ist der Anteil der Wege, die die Münchnerinnen und Münchner mit dem Rad zurücklegen, stetig gestiegen. Gemäß der Ergebnisse der Studie „Mobilität in Deutschland – MiD“ von 2008 verfügen 80 Prozent der Münchner Bevölkerung über mindestens ein Fahrrad. Die Daten der neuesten Studie aus 2017 zeigen, dass die Münchnerinnen und Münchner im Vergleich zur Erhebung 2008 deutlich mehr Wege mit dem Fahrrad zurücklegen und sich der Anteil des Radverkehrs in der Landeshauptstadt am Gesamtverkehr von 14 Prozent auf 18 Prozent erhöht hat.

Auch durch den starken Bevölkerungszuwachs und die erfolgreichen Bemühungen, für das Fahrrad als kostengünstiges, schnelles, gesundes und flächensparendes Verkehrsmittel zu werben, nimmt die Fahrradnutzung stetig zu. Somit steigt das Abstellbedürfnis für Räder sowohl im privaten wie im öffentlichen Raum. Auch die Corona-Krise hat den Fahrradverkehr nochmal zunehmen lassen.

Bereits 2012 beschloss der Stadtrat ein umfangreiches Beteiligungsverfahren mit den Trägern öffentlicher Belange, Interessenverbänden, Vertretern der Wohnungswirtschaft, den Bezirksausschüssen sowie betroffenen Dienststellen und fragte sowohl die Erfahrungen als auch Anregungen und Wünsche zur FabS ab.

Die geänderte Satzung konkretisiert nunmehr die leichte und verkehrssichere Erreichbarkeit und Zugänglichkeit der Abstellplätze generell und regelt künftig auch die barrierefreie Erreichbarkeit. Neu ist auch, dass der Aufstellort über geeignete Aufzüge verkehrssicher und leicht zugänglich sein kann. Fahrradabstellplätze für die Nutzung Wohnen sollen mehrheitlich über einen Wetterschutz verfügen, und im Freien sollen Systeme verwendet werden, an die der Rahmen angeschlossen werden kann. Daneben finden geringe Anpassungen im Satzungstext statt, die zu einem besseren Allgemeinverständnis der FabS beitragen.

Die neue FabS soll zum 1. Oktober in Kraft treten. Damit wird das Ziel, den Radverkehr zu fördern, unterstützt, das einen wichtigen Baustein für klimafreundliche und stadtverträgliche Mobilität darstellt.

Autor
Erika Schindecker
Gesellschaft für Organisation, Vorbereitung und Betreuung von Bauobjekten mbH
Sendlinger Straße 21/VI, 80331 München, Telefon 089 - 260 35 66, Fax 089 - 260 78 81
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