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Tuesday, 16.04.2024

Neue Sondernutzungsrichtlinien in München

In seiner letzten Sitzung vor der Wahl hat der Stadtrat den Beschlussvorschlag des Kreisverwaltungsreferates zu den neuen Sondernutzungsrichtlinien beschlossen.
Diese regeln alle Bereiche der Nutzung des öffentlichen Raums. Angesichts des gesellschaftlichen Wandels und des wachsenden Bedürfnisses, den öffentlichen Straßenraum zu nutzen, wurden die bisherigen Sondernutzungsrichtlinien immer wieder als überreguliert und unnötig stringent kritisiert. Nicht zuletzt aus den Reihen des Stadtrates wurde vermehrt gefordert, die Bestimmungen zu liberalisieren und zu deregulieren.
Die Richtlinien versuchen, die verschiedenen Nutzungsinteressen mit verkehrlichen und stadtgestalterischen Belangen sowie den Belangen der Anwohnerinnen und Anwohner in einer sachgerechten Weise in Einklang zu bringen und gleichzeitig dem Charakter Münchens zu entsprechen.

Begrüßenswert ist, dass die probeweise Verlängerung der Öffnungszeiten für Freischankflächen in diesem Sommer bis 24.00 Uhr gelockert wurde – vorerst auf Probe am Wochenende und nur für drei Monate (Juni, Juli und August) und nur auf öffentlichen Gehwegen. Bei der Öffnungszeit bis Mitternacht wird man die Entwicklung aber genau im Auge behalten, damit die Situation für Anlieger nicht unerträglich wird. Das Kreisverwaltungsreferat sagte zu, Beschwerden der Anwohner ernst zu nehmen und entsprechend zu reagieren.
In privaten Wirts- und Biergärten gelten andere, meist großzügigere Regeln.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

Mindestdurchgangsbreiten:
Neben den Tischen muss mindestens 1,60 m Platz für Fußgänger bleiben. Andrerseits  wird für Freischankflächen die Möglichkeit geschaffen, in absoluten Ausnahmefällen auf 1,30 m zu reduzieren, wenn

  • die Freischankfläche sonst gar nicht möglich wäre,
  • keine unvertretbare Beeinträchtigung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu erwarten ist,
  • die Freischankfläche nach jeweils höchstens 2,50 m Länge mit einer Mindestdurchgangsbreite von grundsätzlich 1,60 m unterbrochen wird.

Ladengeschäfte:
Beispielsweise Friseure und andere Ladengeschäfte dürfen für ihre Kunden in geringem Umfang Stühle im Freien aufstellen, wenn unentgeltlich Kaffe oder Wasser ausgeschenkt wird und weder Alkohol oder Speisen angeboten werden. Diese Form der Sondernutzung endet mit dem Ende der Ladenöffnungszeit, also spätestens um 20.00 Uhr.

Mobiliar:
Die Auswahl und die Anordnung des Mobiliars sind nicht mehr reglementiert. Bänke sind    nunmehr grundsätzlich zulässig; Bierbänke bleiben ebenso wie Couchen oder Polstermöbel untersagt.
Abgesehen vom Verbot der Fremdwerbung und der grundsätzlichen Forderung der Standsicherheit entfallen die Gestaltungsregeln für Sonnenschirme.
Detailvorgaben für Pflanzgefäße, Gestaltungsvorgaben für Serviertische und Dekorations- beschränkungen entfallen.

Fußball:
Die Übertragung herausragender Fußballereignisse wird zugelassen.

Zusammenfassend darf für Freischankflächenerlaubnisse festgehalten werden, dass diese künftig nicht mehr jährlich befristet, sondern widerruflich auf Dauer erteilt werden. Somit ersparen sich die Betreiber die bisher jährlich angefallene Verwaltungsgebühr.

Weihnachtsdekoration:
Angesichts dessen, dass die Stadt München ihre Straßen zu Weihnachten aus Kostengründen nicht mehr selbst dekoriert, dürfen Gewerbetreibende künftig Weihnachtsdekorationen in geringem Umfang erlaubnis- und gebührenfrei anbringen.

Darüber hinaus werden auch die Standplatzoptionen der Tombola für München und der Bayerischen Naturschutzlotterie in der Fußgängerzone gestrichen und die Vorgaben für Stände zugunsten gemeinnütziger Organisationen verschärft, um einen Missbrauch der zur Verschandelung der Fußgängerzone führt, zu verhindern.

Nachdem es eine Vielzahl von Neuregelungen gibt, soll in circa einem Jahr überprüft werden, ob und inwieweit diese sich bewähren, oder ob gegebenenfalls Anpassungen notwendig sind.

Verfasserin:
Erika Schindecker
Gesellschaft für Organisation, Vorbereitung und Betreuung von Bauobjekten mbH
Sendlinger Str. 21/VI
80331 München
Tel. 089/260 35 66
Fax:089/260 78 81
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Referenzprojekte

Betreuung des Baugenehmigungsverfahrens "Dritter Orden, Menzinger Straße in München"
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Projekt Luitpoldblock München
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Projekt V-Markt, München
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