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Wednesday, 24.04.2024

Naturdenkmäler in München

Einzelschöpfungen der Natur werden als Naturdenkmäler unter Schutz gestellt.
Das Verfahren zur Inschutznahme von Naturdenkmälern ist in Art. 52 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) geregelt. Es sieht die Anhörung der betroffenen Grundeigentümer, der Nachbarn und sonstigen Berechtigten sowie der beteiligten Stellen vor. Dazu gehören auch die betroffenen Fachbehörden und -stellen, anerkannte Naturschutzvereinigungen und der Bezirksausschuss. Der Naturschutzbeirat der Landeshauptstadt München hat ein Mitwirkungsrecht.

Die Landeshauptstadt München hat es nach nunmehr 15 Jahren für notwendig erachtet, mit vorbereitendem Beschluss im Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung am 13.07.2011 die Verordnung zum Schutz der Naturdenkmäler neu zu fassen; die Vollversammlung vom 27.07.2011 hat ihn dann bestätigt.

In der Naturdenkmalliste sind Einzelschöpfungen der Natur aufgeführt, deren besonderer Schutz aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich ist. Es ist verboten, Naturdenkmäler zu beseitigen oder Handlungen vorzunehmen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturdenkmals führen können.

Im Vorfeld ergaben sich insgesamt weit über 100 Neuvorschläge, darunter teilweise weitläufiger Baumbestand oder Baumreihen oder -gruppen. In der Folge wurde jeder
einzelne Baum in belaubtem und unbelaubtem Zustand hinsichtlich seines Zustandes und seiner Naturdenkmalwürdigkeit fachlich überprüft. Im Ergebnis konnten 27 neue Naturdenkmäler mit zusammen 32 Einzelbäumen in die überarbeitete Naturdenkmalliste aufgenommen werden.
In Kraft getreten ist die novellierte Naturdenkmalverordnung am 09.09.2011 für die Unterschutzstellung von 99 Naturdenkmälern mit insgesamt  183 Einzelbäumen.

Davon befinden sich

  • 91 Bäume in städtischem,
  • 38 Bäume  in sonstigem öffentlichen Eigentum (Freistaat Bayern) und
  • 54 Bäume in Privatbesitz.

Die Liste der Naturdenkmäler kann in unserem Büro angefordert werden.

Eine Fortschreibung der Naturdenkmäler wird auch in Zukunft notwendig sein, de es sich um Bäume handelt, die der ständigen Witterung, dem natürlichen Alterungsprozess und sonstigen Einflüssen ausgesetzt sind. Die Erfahrung zeigt, dass sich ihr Zustand im Laufe von Jahren oder Jahrzehnten derart verschlechtern kann, dass letztlich aus Gründen der Verkehrssicherheit eine Fällung geboten ist. Das Planungsreferat beabsichtigt, die Naturdenkmalliste zu gegebener Zeit, je nachdem wie die tatsächlichen oder rechtlichen
Gegebenheiten es erfordern und zulassen, fortzuschreiben. Nach den bisherigen Erfahrungen dürfte dies frühestens in zehn Jahren der Fall sein.

Quelle: Landeshauptstadt München


Verfasserin:
Erika Schindecker
Gesellschaft für Organisation, Vorbereitung und Betreuung von Bauobjekten mbH
Sendlinger Str. 21/VI
80331 München
Tel.: 089/260 35 66
Fax: 089/260 78 81
E-Mail info(at)baugenehmigung-muenchen(dot)info
www.baugenehmigung-muenchen.info

Referenzprojekte

Betreuung des Baugenehmigungsverfahrens "Dritter Orden, Menzinger Straße in München"
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Projekt Luitpoldblock München
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