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Saturday, 20.04.2024

Maßnahmen zur Stärkung des Baumschutzes in München beschlossen

Bäume und Grünflächen erfüllen eine wichtige Funktion im Stadtgebiet. Gerade große Bäume tragen erheblich zu einer Verbesserung der Lebensqualität bei. Sie bieten Lebensraum für Vögel, Insekten und andere Kleintiere, filtern unter optimalen Bedingungen bis zu 70 Prozent des Staubs aus der Stadtluft, spenden Schatten und verbessern das Klima und die Luftqualität.

Sie sind wichtig für die Stadtgliederung, schirmen Verkehrsflächen und andere Lärmquellen ab und haben häufig auch identitätsstiftende Wirkung und/oder kulturhistorische Bedeutung.

Bäume sind somit ein elementarer Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge und trotz des weiteren Wachstums soll München, der am dichtesten besiedelten Großstadt in Deutschland,  eine Stadt mit Grünflächen und Baumbestand bleiben.

Aus diesem Grund hat die Vollversammlung des Stadtrats im Dezember 2017 einer jährlichen 60-prozentigen Ersatzpflanzungskontrolle anstelle der bisherigen Stichprobenkontrollen zugestimmt. Die Maßnahme dient dem Erhalt und der Verbesserung der Grünqualität von Wohnanlagen und damit auch der Sicherung von Immobilienwerten.

Eine Evaluation der Ersatzpflanzungen in ausgewählten Stadtbezirken in den Jahren 2016/2017 hatte ergeben, dass nur 75 Prozent aller geforderten Ersatzbäume in den Einzelfällungsverfahren tatsächlich gepflanzt werden. Die vom Planungsreferat ermittelte Pflanzquote reicht in einer wachsenden und sich weiter verdichtenden Großstadt wie München nicht aus, um den Verlust an Baumbestand angemessen zu ersetzen.

Die bisher leistbare Kontrolldichte der Unteren Naturschutzbehörde in Form von Stichproben und anlassbezogenen Kontrollen wird daher nun erhöht. Um ein deutliches Signal zu setzen, werden die Kontrollen sowohl bei Einzelfällverfahren als auch bei den Baugenehmigungsverfahren verstärkt. Das Kostenbudget für die zusätzlich beantragten Arbeitsplätze erhöht sich jährlich um 163.650 Euro und wurde vom Stadtrat genehmigt. Ein Teil hiervon wird finanziert durch Gebühren für Zwangsgeldandrohungen an pflanzunwillige Grundstückseigentümer/innen, sowie durch Bußgelder und Mahnbescheide.

Aus Sicht des Referates für Stadtplanung und Bauordnung reicht bereits der beschlossene Kontrollumfang aus, um eine signifikante Erhöhung der Pflanzquote zu erzielen, da erfahrungsgemäß bei Kontrollen in dieser Größenordnung die Pflanzbereitschaft auch bei Eigentümern der nicht kontrollierten Grundstücke ansteigt. Zur Unterstützung der Kontrollen wird ein digitales Ersatzpflanzungsregister eingerichtet, das von den mit den Kontrollen befassten Dienstkräften genutzt werden kann.

Im Rahmen dieses Beschlusses hat der Stadtrat auch der Erstellung eines Fachkonzeptes zur finanziellen Förderung von freiwilligen Grenzbaumpflanzungen aus Mitteln der baumschutzrechtlichen Ausgleichszahlungen zugestimmt.

Autor
Erika Schindecker
Gesellschaft für Organisation, Vorbereitung und Betreuung von Bauobjekten mbH
Sendlinger Straße 21/VI, 80331 München, Telefon 089 - 260 35 66, Fax 089 - 260 78 81
E-Mail: info(at)baugenehmigung-muenchen(dot)info

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Betreuung des Baugenehmigungsverfahrens "Dritter Orden, Menzinger Straße in München"
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