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Friday, 19.04.2024

Keine Heizstrahler im Winter auf Freischankflächen

Keine Heizstrahler im Winter auf Freischankflächen

Bereits im Jahre 2017 hat der Kreisverwaltungsausschuss der Verwaltung den Prüfauftrag erteilt, inwieweit unter bauordnungs- und gaststättenrechtlichen sowie unter umweltbezogenen Gesichtspunkten die Verwendung von Heizstrahlern über die Mitteleuropäische Sommerzeit hinaus erlaubt werden kann.

Die Branddirektion hatte aus brandschutzrechtlichen Gesichtspunkten keine Bedenken, da es sich nur um eine zeitliche Ausdehnung handeln würde.

Das Planungsreferat sah eine Ausdehnung kritisch, insbesondere aus Gründen der fehlenden Wechselnutzung, da bei einer gleichzeitigen Belegung von Innen- und Außenflächen die tatsächlichen Verhältnisse (Stellplatz- und Toilettenzahlen) nicht mehr den bauordnungsrechtlichen Anforderungen entsprechen würden. Zudem sah man eine allgemeine Brandgefahr durch mögliches Kippen freistehender Heizpilze zu brennbaren Materialien. Zudem steht die Ausdehnung der Betriebszeiten im Widerspruch zu den energiepolitischen Zielen der Energieeinsparverordnung (EnEV), den Erneuerbaren-Energien-Wärmegesetztes (EEWärmeG) und dem integrierten Handlungskonzept Klimaschutz München (IHKM).
Außerdem wurde auch auf die Belange des Denkmalschutzes hingewiesen.

Das Umweltschutzreferat sprach sich klar gegen eine weitere Liberalisierung aus und verwies auf das Umweltbundesamt. Der Betrieb von Heizstrahlern sei extrem ineffizient und führe zu erheblichen Treibhausgas-Emmissionen.

Aus Sicht hat des Kreisverwaltungsreferates sollte die bisherige Regelung weiterhin Bestand haben, da diese größtenteils akzeptiert und auch für die Mehrheit der Gastronomen ausreichend ist. Durch die im Jahre 2017 beschlossene erneute Ausdehnung der Betriebszeiten für Freischankflächen wird den jeweiligen Anwohnern mittlerweile von April bis September eine hohe Toleranz abverlangt, da es keine völlig geräuschlosen Freischankflächen gibt. Dies sollte nun nicht auch noch in die Wintermonate hineingetragen werden.

Die CSU hat mit einem Dringlichkeitsantrag vom 04.02.2020 nunmehr gefordert, die Richtlinien für Sondernutzungen an den öffentlichen Straßen der Landeshauptstadt München so zu ändern, dass das Aufstellen und der Betrieb von elektrischen Heizpilzen, die nachweislich mit Ökostrom betrieben werden, erlaubt wird.

Auch die FDP befand, München sollte auf jeden Fall versuchen „die nördlichste Stadt Italiens zu bleiben“ und den Gästen zu gestatten, sich auch in der Winterzeit draußen hinzusetzen.

Der CSU-Antrag scheiterte in der Sitzung der Vollversammlung des Stadtrates vom 19.02.2020 mit der Begründung, unter umweltpolitischen Erwägungen und im Hinblick auf das berechtigte Ruhebedürfnis der Anwohner an der bisher geltenden Regelung festzuhalten, wonach die Nutzung von Heizstrahlern lediglich während der Geltungsdauer der Mitteleuropäischen Sommerzeit erlaubt werden kann.

Autor
Erika Schindecker
Gesellschaft für Organisation, Vorbereitung und Betreuung von Bauobjekten mbH
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