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Thursday, 18.04.2024

Erhaltungssatzungen "Milbertshofen" und "Maxvorstadt" beschlossen

Erhaltungssatzungen "Milbertshofen" und "Maxvorstadt" beschlossen

- Lehel abgelehnt, südliches Bahnhofsviertel geplant- 

Mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates der Landeshauptstadt München vom 19.10.2016 wurde die Erhaltungssatzung „Milbertshofen“ mit leicht erweitertem Umgriff beschlossen. Sie ersetzt die bisherige Satzung, die Ende Oktober 2016 ausgelaufen ist.

Neben dem bisherigen Gebiet, das im Wesentlichen im namensgebenden 11. Stadtbezirk Milbertshofen liegt und zudem kleinere Teile der Stadtbezirke 4 Schwabing West und 12 Schwabing - Freimann umfasst, wurden drei weitere Baublöcke zwischen dem Frankfurter Ring und der Lena-Christ-Straße in die Satzung aufgenommen, die weitere fünf Jahre gilt.

Das neue Erhaltungssatzungsgebiet „Maxvorstadt“, das vom Stadtrat am 25.01.2017 beschlossen wurde, umfasst das Gebiet zwischen Heßstraße, Luisenstraße, Augustenstraße, Brienner Straße, Dachauer Straße, Maßmannstraße, Schleißheimer Straße und Gabelsbergerstraße. Die Untersuchung der Stadt zeigt, dass die Aufwertungsdynamik im gesamten Stadtbezirk Maxvorstadt bereits seit längerem sehr hoch ist. Diese Dynamik hat in den letzten Jahren noch einmal stark zugenommen. Bauliche Aufwertung und damit verbundene Mietsteigerungen sind auch in Zukunft zu erwarten. Durch die neue Erhaltungssatzung wurden 3.800 Wohnungen nunmehr unter Milieuschutz gestellt.

Für das Lehel hat der Stadtrat einen entsprechenden Antrag abgelehnt, da es kein schützenswertes Milieu von Alteingesessenen mehr gibt. Die Gentrifizierung ist hier schon zu weit fortgeschritten. Die Bevölkerung des untersuchten Bezirks gehört nicht zu den einkommensschwachen Haushalten, so die Begründung des Planungsreferates.

Für Teile des südlichen Bahnhofsviertels hat das Planungsreferat signalisiert, hier eine entsprechende Regelung zu erlassen. Da die Erhaltungssatzung Ludwigsvorstadt/Schwanthalerhöhe im Mai 2017 ausläuft, hat die Stadt vorgeschlagen, diese um fünf Jahre zu verlängern und gleichzeitig zu prüfen, inwieweit der Umgriff nach Osten ins südliche Bahnhofsviertel erweitert werden kann. Ohne Erhaltungssatzung, so der Bezirksausschuss, würden die Anstrengungen, das Viertel für das Wohnen attraktiver zu machen, konterkariert. Im Fokus steht vor allem die Zweckentfremdung durch Medizintourismus und Ferienwohnungen. Ohne eine regulierende Erhaltungssatzung drohten jedoch auch diesem Quartier massive Umstrukturierung und die Vertreibung ganzer Bevölkerungsschichten.

In der Landeshauptstadt München gibt es nun mehr insgesamt 21 Erhaltungssatzungsgebiete mit rund 141.000 Wohnungen, in denen etwa 253.000 Einwohner/innen leben.

Die Geltungsdauer sämtlicher 21 Erhaltungssatzungsgebiete kann nebenstehender Auflistung entnommen werden.

Das Instrument der Erhaltungssatzung kommt in München bereits seit 30 Jahren zum Einsatz und soll vor Luxussanierungen schützen. Es handelt sich hierbei um sogenannte Milieuschutzsatzungen, die die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in einem Gebiet erhalten sollen. Bestimmte bauliche Vorhaben und Nutzungsänderungen sowie die Umwandlung von Haus- in Wohnungseigentum stehen in Erhaltungssatzungsgebieten unter einem zusätzlichen Genehmigungsvorbehalt. Erhaltungssatzungen sind zeitlich befristet und werden regelmäßig vor Ablauf im Hinblick auf einen möglichen Neuerlass geprüft.

Autor
Erika Schindecker
Gesellschaft für Organisation, Vorbereitung und Betreuung von Bauobjekten mbH
Sendlinger Straße 21/VI, 80331 München, Telefon 089 - 260 35 66, Fax 089 - 260 78 81
E-Mail: info(at)baugenehmigung-muenchen(dot)info

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Betreuung des Baugenehmigungsverfahrens "Dritter Orden, Menzinger Straße in München"
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