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Thursday, 25.04.2024

Erhaltungssatzungen „Pündterplatz/Bonner Platz“ und „Josephsplatz“ neu beschlossen

Erhaltungssatzungen „Pündterplatz/Bonner Platz“ und „Josephsplatz“ neu beschlossen


Mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates der Landeshauptstadt München vom 28.06.2017 wurde die Erhaltungssatzung „Josephsplatz“ mit einem erweiterten Umgriff beschlossen. Sie ersetzt die bisherige Satzung „Georgen-/Zentnerstraße/Josephsplatz“, die im August 2017 ausgelaufen ist.
Die Erhaltungssatzung „Georgen-/Zentnerstraße/Josephsplatz“ aus dem Jahr 1987 war gemeinsam mit der Erhaltungssatzung Pündterplatz eine der ersten Satzungen, die in der Landeshauptstadt München erlassen wurde. In den vergangenen 30 Jahren haben sich in dem Bereich um den Josephsplatz mehrere Erhaltungssatzungen befunden.

Nach der erneuten Untersuchung wurde nunmehr der bisherige Umgriff der Erhaltungssatzung „Georgen-/Zentnerstraße/Josephsplatz“ bis zur Nordend-/Barerstraße und bis zur Ziebland-/Schellingstraße erweitert. Die bisherige Erhaltungssatzung erhält die Bezeichnung „Josephsplatz“. Die ursprüngliche Erhaltungssatzung „Georgen-/Zentnerstraße/Josephsplatz“ geht bis auf einen kleinen Bereich nördlich der Georgenstraße in der neuen Erhaltungssatzung auf.
Im neuen Erhaltungssatzungsgebiet befinden sich insgesamt 5.600 Wohnungen mit rund 8.600 Einwohnern und Einwohnerinnen.

Das neue Erhaltungssatzungsgebiet „Pündterplatz/Bonner Platz“, das vom Stadtrat am 26.07.2017 beschlossen wurde ersetzt die bisherige Satzung, die ebenfalls im August 2017 ausgelaufen ist. Das neue Erhaltungssatzungsgebiet liegt überwiegend auf dem Gebiet des
4. Stadtbezirks (Schwabing-West) und zu einem kleinen  Teil im 12. Stadtbezirk (Schwabing-Freimann). Es erstreckt sich von der Kaiserstraße im Süden bis zum Kölner Platz im Norden sowie von der Belgradstraße im Westen bis zur Bismarckstraße im Osten.
Ein Teil der bisherigen Erhaltungssatzung, nämlich der Bereich nördlich und östlich des Bonner Platzes und beiderseits der Rheinstraße fand keinen Eingang mehr in die neu gefasste Satzung. Dies betrifft rund 300 Wohnungen, deren Verdrängungspotential als nicht (mehr) ausreichend hoch eingestuft wurde.
Der neue Satzungsbereich umfasst 4.650 Wohnungen mit rund 8.000 Einwohnern und Einwohnerinnen.


In der Landeshauptstadt München gibt es insgesamt 21 Erhaltungssatzungsgebiete
mit rund 146.000 Wohnungen, in denen etwa 261.000 Einwohner/innen leben.

Die Geltungsdauer sämtlicher 21 Erhaltungssatzungsgebiete kann nebenstehender Auflistung entnommen werden.

Das Instrument der Erhaltungssatzung kommt in München bereits seit 30 Jahren zum Einsatz und soll vor Luxussanierungen schützen. Es handelt sich hierbei um sogenannte Milieuschutzsatzungen, die die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in einem Gebiet erhalten sollen. Bestimmte bauliche Vorhaben und Nutzungsänderungen sowie die Umwandlung von Haus- in Wohnungseigentum stehen in Erhaltungssatzungsgebieten unter einem zusätzlichen Genehmigungsvorbehalt. Erhaltungssatzungen sind zeitlich befristet und werden regelmäßig vor Ablauf im Hinblick auf einen möglichen Neuerlass geprüft.



Autor
Erika Schindecker
Gesellschaft für Organisation, Vorbereitung und Betreuung von Bauobjekten mbH
Sendlinger Straße 21/VI, 80331 München, Telefon 089 - 260 35 66, Fax 089 - 260 78 81
E-Mail: info(at)baugenehmigung-muenchen(dot)info

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