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Thursday, 25.04.2024

Erhaltungssatzung „Schlachthofviertel“ gilt für weitere fünf Jahre

Erhaltungssatzung „Schlachthofviertel“ gilt für weitere fünf Jahre

Mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates der Landeshauptstadt München vom 24.01.2018 wurde die Erhaltungssatzung „Schlachthofviertel“ mit unverändertem Umgriff verlängert. Sie ersetzt die bisherige Satzung, die im März nach fünf Jahren Geltungsdauer ausgelaufen ist und seit 1988 besteht.

Das Satzungsgebiet befindet sich im 2. Stadtbezirk. Die zentrale Lage, eine starke bauliche Verdichtung und eine gute Verkehrsanbindung sind hervorstechende Charakteristika dieses Innenstadtrandgebietes. Wie schon in den vergangenen Jahren werden trotz teilweise erheblicher Verkehrsbelastung große Teile des Gebietes auch künftig einem weiteren Aufwertungsdruck unterliegen.

Das Gebiet ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erschlossen und es gibt ein dichtes Netz sozialer Infrastruktureinrichtungen. Läden zur Deckung des täglichen Bedarfs sind ausreichend vorhanden. Gleichfalls ein breites Angebot an Restaurants und Lokalen.

Zwischen 2012 und 2016 wurden im Erhaltungssatzungsgebiet „Schlachthofviertel“ mit 7, 1 Prozent signifikant mehr Wohnungen umgebaut als gesamtstädtisch gesehen (3,1 Prozent). Dies deutet auf ein nach wie vor vorhandenes hohes Aufwertungspotential hin.

Der Mietspiegel 2017 stuft den nördlichen Teil des Gebietes als zentrale gute Lage ein. 

Der Teil zwischen Häberl-, Lindwurm- und Ruppertstraße wird als zentrale durchschnittliche Lage eingestuft. Insbesondere dieser Teil könnte aufgrund der geplanten Neubebauung des ehemaligen Viehhofgeländes in den nächsten Jahren laut Planungsreferat einer weiteren Aufwertung unterliegen.

31.000 Euro beträgt die durchschnittliche Kaufkraft je Einwohner des Schlachthofviertels.

Der Vergleichswert für die Gesamtstadt liegt bei 29.500 Euro. Andrerseits gibt es im Satzungsgebiet aber auch eine nennenswerte Anzahl an einkommensschwächeren Haushalten. Nur 16.6 Prozent verfügen über ein monatliches Nettoeinkommen von maximal 1.500 Euro; ein Wert, der über dem Durchschnitt der gesamten Stadt liegt (15,2 Prozent).

Der Druck auf das Schlachthofviertel wird also nicht so schnell nachlassen.

In der Landeshauptstadt München gibt es insgesamt 21 Erhaltungssatzungsgebiete mit rund 147.000 Wohnungen, in denen etwa 262.000 Einwohner/innen leben.

Die Geltungsdauer sämtlicher 21 Erhaltungssatzungsgebiete kann nebenstehender Auflistung entnommen werden.

 

 

Autor
Erika Schindecker
Gesellschaft für Organisation, Vorbereitung und Betreuung von Bauobjekten mbH
Sendlinger Straße 21/VI, 80331 München, Telefon 089 - 260 35 66, Fax 089 - 260 78 81
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