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Friday, 19.04.2024

Stadt München fördert Einbau von Schallschutzfenstern

Das Schallschutzfensterprogramm des Referats für Gesundheit
und Umwelt (RGU) wird neu aufgelegt. Mit dem Programm wird der
Einbau von Schallschutzfenstern in Münchner Gebäuden mit bis zu 3.000
Euro je Wohnung gefördert. Insgesamt stehen 810.000 Euro bis 2016 zur
Verfügung und damit 270.000 Euro pro Jahr. Das Schallschutzfensterprogramm
(SSFP) ist Teil der Lärmminderungsplanung der Landeshauptstadt
München und zunächst örtlich beschränkt auf 17 von 24 Untersuchungsgebiete.
Es soll bevorzugt in den Untersuchungsgebieten des Lärmaktionsplans
eingesetzt werden, in denen aufgrund der räumlichen oder planungsrechtlichen
Gegebenheiten oder aus anderen Gründen aktive Lärmschutzmaßnahmen
(zum Beispiel Lärmschutzwand) nicht möglich sind.
Wird der zur Verfügung stehende Gesamtförderbetrag in den Untersuchungsgebieten
nicht ausgeschöpft, soll das Programm im Stadtgebiet ausgeweitet werden. Ermittelt
wird dies über eine jährliche Überprüfung.

In folgenden 17 Untersuchungsgebieten ist die Förderung zunächst möglich:
Lindwurmstraße/Kapuzinerstraße/Herzog-Heinrich-Straße, Paul-Heyse-
Straße/Schwanthalerstraße, Gabelsbergerstraße/Theresienstraße,
Frankfurter Ring/Schleißheimer Straße, Rosenheimer Straße Nordwest,
Humboldtstraße/Pilgersheimer Straße, Brudermühlstraße, Landsberger
Straße, Müllerstraße, Orleansstraße, Auenstraße/Wittelsbacherstraße/
Ehrengutstraße/Isartalstraße, Rosenheimer Straße Südost, Grünwalder
Straße/Tegernseer Landstraße, Schwanseestraße, Lindwurmstraße Südwest,
Kapuzinerstraße Südost und Chiemgaustraße Ost.

Förderanträge können ab sofort beim RGU gestellt werden. Die Förderrichtlinien
sowie eine Suchmaske, über das die förderfähigen Gebiete ermittelt
werden können, gibt es unter www.muenchen.de/laerm.
Ist ein Gebäude förderfähig, führt die Suchmaske direkt zum Förderantrag.
Die Förderrichtlinien und das Antragsformular gibt es auf Anfrage auch in der
Stadt-Information im Rathaus.

Der Antrag auf finanzielle Förderung muss vor Beauftragung der Arbeiten
gestellt und bewilligt worden sein. Die Förderung beträgt höchstens
50 Prozent der nachgewiesenen und anerkannten Aufwendungen, jedoch
nicht mehr als 3.000 Euro je Wohnung. Bei den Höchstwerten sind der
Aus- und der Einbau (einschließlich der anfallenden Versiegelung), Dämm-
Maßnahmen an Rollladenkästen, der mögliche Einbau von Schalldämmlüftern
sowie alle sonstigen Nebenkosten berücksichtigt.

Fenster mit unterschiedlichen Schallschutzklassen

Bei Schallschutzfenstern gibt es die Klassen 1 bis 6. Damit das Schalldämmmaß
eines Schallschutzfensters berechnet werden kann, muss die
Bausubstanz einbezogen werden. So kann es durchaus vorkommen, dass
bei gleichen Verhältnissen der Immission auch unterschiedliche Fenster
benötigt werden, da Wände und Gebäude immer Bestandteil der Berechnungen
sein sollten. Den höchsten Schallschutz bietet ein Fenster der
Klasse 6. In München geht das RGU bei den zum Antrag berechtigten Gebieten
davon aus, dass mehrheitlich Klasse 4 beantragt, bewilligt und eingebaut
wird. Dies entspricht einer Verglasung, die einen Schalldämmwert
von etwa 40 Dezibel (dB) aufweist. 10 dB Pegelminderung werden vom
menschlichen Ohr als etwa halb so laut empfunden. Durch den Einbau von
Schallschutzfenstern werden Innenschallpegel von etwa 30 dB(A) in der
Nacht und 40 dB(A) am Tag, bei denen ungestörtes Schlafen beziehungsweise
ungestörte Kommunikation möglich ist, erreicht. Mit dem Antrag
verbunden ist eine Prüfung durch das RGU auf Basis der Lärmkarten sowie
durch Stichproben eines externen Gutachters.

Mit dem Lärmaktionsplan will die Landeshauptstadt München sowohl
übergeordnete Strategien zur Lärmminderung auf gesamtstädtischer
Ebene vorschlagen als auch durch kleinräumige Maßnahmen die Belastung
zunächst an 24 Brennpunkten reduzieren. Die Bereiche sind entsprechend
den Vorgaben der Europäischen Union (EU) festgelegt worden.
Es handelt sich dabei um die 24 Bereiche mit der höchsten Lärmbelastung
und der größten Betroffenheit von Anwohnerinnen und Anwohnern. Der
Lärmaktionsplan wird im fünfjährigen Turnus fortgeschrieben. Enthalten ist
darin auch der Einbau von lärmminderndem Asphalt, vorausgesetzt, eine
nachhaltige Lärmminderung kann durch Tests belegt werden. Darüber hinaus
sind Maßnahmen zur Verringerung der Fahrgeräusche der Trambahn
in der Müllerstraße durch die MVG (Münchner Verkehrsgesellschaft mbH)
vorgesehen.

Quelle: Landeshauptstadt München


Verfasserin:
Erika Schindecker
Gesellschaft für Organisation, Vorbereitung und Betreuung von Bauobjekten mbH
Sendlinger Str. 21/VI
80331 München
Tel. 089/260 35 66
Fax:089/260 78 81
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