Sie sind hier: Publikationen
Deutsch
Friday, 26.04.2024

Nunmehr 20 Erhaltungssatzungen in München

Die Landeshauptstadt München erlässt seit 1987 sogenannte Milieuschutzsatzungen, in deren Gebieten bestimmte Vorhaben sowie die Umwandlung von Haus- in Wohnungseigentum unter einem zusätzlichen Genehmigungsvorbehalt stehen. Damit soll die Gentrifizierung begrenzt werden.

Die Vollversammlung des Stadtrates hat am 11. Mai 2016 die neue Erhaltungssatzung „Gärtnerplatz-/Glockenbachviertel“ beschlossen, die die bisherige Erhaltungssatzung „Gärtnerplatzviertel“ ersetzt. Das neue Erhaltungssatzungsgebiet umfasst Teilbereiche der bisherigen Satzung sowie als neu hinzugekommene Areale größere Teile des Glockenbachviertels und Bereiche, die westlich und südwestlich im Angerviertel liegen.

Aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Aufwertung vor allem um den Gärtner- und Reichenbachplatz wurden ganze Straßenzüge aus der Erhaltungssatzung entlassen. So zum Beispiel die Rumfordstraße, ebenso die Fraunhoferstraße zwischen Klenze- und Baaderstraße, große Teile der Klenze-, der Cornelius- und der Müllerstraße.

Im Umgriff des Erhaltungssatzungsgebietes von 2011 war in den vergangenen Jahren eine nennenswerte Bautätigkeit festzustellen, nicht nur durch die spektakuläre Luxusimmobilie „The Seven“ auf dem Grundstück des vormaligen Heizkraftwerks an der Müllerstraße. Innerhalb von fünf Jahren sind rd. 200 Wohneinheiten mehr vorhanden und die Einwohner sind um rd. 700 Personen angestiegen. Allein schon der überdurchschnittliche Bevölkerungsanstieg ist als Beleg für die erfolgte Nachverdichtung und die beträchtlichen Verschiebungen in der Bevölkerungsstruktur zu werten.

Die Vollversammlung hat in gleicher Sitzung die südliche Erweiterung der bestehenden Erhaltungssatzung „Untere Au/Untergiesing“ sowie die Aufstellung einer neuen Satzung „Wettersteinplatz“ beschlossen. 

Mit der Erweiterung in Untergiesing verschiebt sich der Geltungsbereich der Erhaltungssatzung im Südwesten von der Hans-Mielichstraße zur Agilolfingerstraße und im Süden von der Linie Jamnitzerstraße/Jakob-Gelb-Platz bis zur Candidstraße.

Die neue Satzung „Wettersteinplatz“ wird im Westen durch die Grünwalder- und Säbenerstraße begrenzt, im Süden durch die Schellenberg- und Hochkalterstraße und im Osten durch die Gufidauner – und die Tegernseer Landstraße. In diesem Areal befinden sich 3190 Wohnungen und 6.000 Einwohner.

Die Satzungen wurden im Amtsblatt Nr. 14 vom 20. Mai 2016 veröffentlicht und traten am 21. Mai 2016 in Kraft. Die Satzungen gelten fünf Jahre.

Die anstehenden Verlängerungen der Erhaltungssatzungen „Sendling“ und „Neuhausen“ werden ebenfalls mit einem räumlich veränderten Umgriff vor Ablauf der bestehenden Erhaltungssatzungen in Kraft treten (hierüber wird nach Veröffentlichung im Amtsblatt gesondert berichtet).

In der Landeshauptstadt München wird es somit dann insgesamt 20 Erhaltungssatzungen mit Rund 136.000 Wohnungen geben, in denen etwa 239.000 Einwohnerinnen und Einwohner leben.

Die Geltungsdauer sämtlicher 20 Erhaltungssatzungsgebiete kann nebenstehender Auflistung entnommen werden.

Verfasserin:
Erika Schindecker
Gesellschaft für Organisation, Vorbereitung und Betreuung von Bauobjekten mbH
Sendlinger Str. 21
80331 München
Tel. 089/260 35 66
Fax: 089/260 78 81
schindecker(at)web(dot)de
www.schindecker-muenchen.de 

 

Referenzprojekte

Betreuung des Baugenehmigungsverfahrens "Dritter Orden, Menzinger Straße in München"
>> Details

Projekt Luitpoldblock München
>> Details

Projekt V-Markt, München
>> Details