Tuesday, 22. June 2010
Probleme für Bauherren: Denkmalschutz hat Verfassungsrang
Von:Erika Schindecker Beim Denkmalschutz handelt es sich um die „kulturell begründete, auch gesetzlich geregelte Erhaltung von historisch bedeutenden Gebäuden und Gegenständen, an deren Bestehen ein öffentliches Interesse besteht“. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof (BayVerfGH) hat nun in einem aktuellen Urteil die Denkmalschutzbehörden in Bayern in ihrer Bedeutung erheblich gestärkt. Anlass war ein Aufsehen erregendes Gerichtsverfahren am Tegernsee, an dessen Nordufer ein denkmalgeschütztes Gut abgerissen und durch ein 5-Sterne-Hotel ersetzt werden sollte. Im wirtschaftlichen Interesse des Grundstückseigentümers und Bauwerbers hatte die Gemeinde einen Bebauungsplan aufgestellt und die Belange des Denkmalschutzes nicht gewürdigt. Der BayVerfGH hat nun entschieden, dass der Denkmalschutz in Bayern Verfassungsrang hat und dass sich Gemeinden nicht ohne Weiteres darüberhinwegsetzen können. Aus diesem Grund sei der Denkmalschutz kein normaler abwägungsfähiger Belang, sondern er habe im Rahmen der Abwägung
„besonderes Gewicht“. Der Eigentümer müsse es hierbei grundsätzlich hinnehmen, dass ihm die Erhaltung eines geschützten Denkmals eine rentablere wirtschaftliche Nutzung des Grundstücks verwehrt. Die vom Grundstückseigentümer unterlassenen Instandhaltungsmaßnahmen seien wirtschaftlich zu Lasten desselben zu werten.