Sie sind hier:
Deutsch
Friday, 12.06.2026
Monday, 06. June 2011

Nacherhebung von Baugenehmigungsgebühren

Von:Erika Schindecker Aufgrund der Erhöhung des Baukostenindex verschicken die Genehmigungsbehörden, vor allem die Stadt München, seit letztem Jahr Bescheide, mit denen die ursprünglich angesetzten und abgerechneten Baugenehmigungsgebühren erhöht werden, und zwar zum Teil drastisch. Die Stadt fordert hier von Bauherren und Bauträgern Nachzahlungen, die zwischen 1.000,00 € und 50.000,00 € liegen – zusätzlich zu den seinerzeit bereits erhobenen Gebühren. Die Rechtsanwälte Prof. Dr. Michael Hauth und Dr. Robert Biedermann aus der Kanzlei Tittel, Hauth & Partner Rechtsanwälte, Elsenheimerstr. 61, 80687 München teilen mit, dass das Verwaltungsgericht im Rahmen eines von diesen angestrengten Klageverfahrens gegen einen solchen Bescheid der Argumentation der Anwälte gefolgt ist, wonach maßgeblich für die Berechnung der Baugenehmigungsgebühren allein die tatsächlich angenommenen Baukosten sind. Den Index dürfen die Behörden nur zugrunde legen, wenn die Baukosten erkennbar zu niedrig angegeben wurden, also unter Zugrundelegung der konkreten Umstände keinen realistischen Bezug mehr zu den objektiv erforderlichen Baukosten aufweisen.

Referenzprojekte

Betreuung des Baugenehmigungsverfahrens "Dritter Orden, Menzinger Straße in München"
>> Details

Projekt Luitpoldblock München
>> Details

Projekt V-Markt, München
>> Details